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   LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12   

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LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12 (https://dejure.org/2012,45198)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12 (https://dejure.org/2012,45198)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2012 - 12 Sa 1392/12 (https://dejure.org/2012,45198)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12
    Die Schriftform des § 623 BGB schützt damit vor allem den Kündigungsempfänger, der bei einem Zugang einer Kündigung, die nicht in seiner Anwesenheit abgegeben wird (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB), hinsichtlich der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, regelmäßig nicht beim Erklärenden sofort nachfragen kann (BAG 20.09.2006 - 6 AZR 82/06, AP nr. 19 zu § 174 BGB Rn. 72).

    Hierzu bedarf es nicht der Lesbarkeit des Namenszuges (BAG 20.09.2006 a.a.O. Rn. 72; BAG 24.01.2008 - 6 AZR 519/07, AP Nr. 64 zu § 622 BGB Rn. 11).

    Vielmehr genügt das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und der die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG 20.09.2006 a.a.O. Rn. 72; BAG 24.01.2008 a.a.O. Rn. 11).

    Hinzu kommt, dass es sich nicht um ein Schreiben ohne Urheberangabe handelt (vgl. insoweit BAG 20.09.2006 a.a.O. Rn. 75 a.E.), sondern unter dem Schriftzug in Maschinenschrift "Dr. K. I." steht.

    Anzumerken ist, dass die Frage der Vertretungsmacht als solcher keine Frage der Schriftform des § 623 BGB ist (BAG 20.09.2006 a.a.O. Rn. 76; BAG 04.05.2011 - 7 AZR 252/10, NZA 2011, 1178 Rn. 33 a.E.).

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12
    Hierzu bedarf es nicht der Lesbarkeit des Namenszuges (BAG 20.09.2006 a.a.O. Rn. 72; BAG 24.01.2008 - 6 AZR 519/07, AP Nr. 64 zu § 622 BGB Rn. 11).

    Vielmehr genügt das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und der die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG 20.09.2006 a.a.O. Rn. 72; BAG 24.01.2008 a.a.O. Rn. 11).

    Für die Abgrenzung zwischen Unterschrift und Handzeichen ist das äußere Erscheinungsbild maßgeblich; der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG 24.01.2008 a.a.O. Rn. 11).

    Im Hinblick darauf, dass bei der Abgrenzung von Unterschrift und Handzeichen kein kleinlicher Maßstab anzulegen ist (BAG 24.01.2008 a.a.O. Rn. 12), bestehen für die Kammer keinerlei Zweifel, dass es sich um eine Unterschrift handelt.

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12
    Angesichts der Unzulänglichkeit der menschlichen Erkenntnismöglichkeiten ist eine jeden Zweifel ausschließende Gewissheit kaum je erreichbar; sie kann daher auch nicht gefordert werden (BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935 Rn. 16; BAG 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt einen Grad an Überzeugung der entscheidenden Richter, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 14.01.1993 a. a. O.; BAG 25.02.1998 a. a. O).

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12
    Angesichts der Unzulänglichkeit der menschlichen Erkenntnismöglichkeiten ist eine jeden Zweifel ausschließende Gewissheit kaum je erreichbar; sie kann daher auch nicht gefordert werden (BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935 Rn. 16; BAG 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt einen Grad an Überzeugung der entscheidenden Richter, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 14.01.1993 a. a. O.; BAG 25.02.1998 a. a. O).

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12
    Anzumerken ist, dass die Frage der Vertretungsmacht als solcher keine Frage der Schriftform des § 623 BGB ist (BAG 20.09.2006 a.a.O. Rn. 76; BAG 04.05.2011 - 7 AZR 252/10, NZA 2011, 1178 Rn. 33 a.E.).
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12
    Die Kammer weiß aus eigener Anschauung, dass eine Unterschrift nicht immer vollständig identisch geleistet wird, sondern auch die Unterschrift ein und derselben Person eine gewisse Variationsbreite hat (BGH 27.09.2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775 Rn. 8).
  • BAG, 08.01.1981 - 3 AZR 303/78

    Reine Schriftvergleichung - Persönlichkeitsrecht der Schrifturheber -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12
    Dies bedeutet, dass das Gericht eine Schriftvergleichung selbst, d.h. ohne Sachverständigen wahrnehmen kann (BAG 08.01.1981 - 3 AZR 303/78, AP Nr. 1 zu § 441 ZPO; s.a. LAG Köln 26.05.2006 - 4 Sa 1541/05, juris Rn. 35).
  • LAG Köln, 26.05.2006 - 4 Sa 1541/05

    Beweis der Echtheit einer Urkunde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12
    Dies bedeutet, dass das Gericht eine Schriftvergleichung selbst, d.h. ohne Sachverständigen wahrnehmen kann (BAG 08.01.1981 - 3 AZR 303/78, AP Nr. 1 zu § 441 ZPO; s.a. LAG Köln 26.05.2006 - 4 Sa 1541/05, juris Rn. 35).
  • LAG Hamm, 09.06.2016 - 15 Sa 131/16

    Außerordentliche Kündigung; Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers gem. § 3 Abs. 4

    Das Gericht durfte zu seinem Ergebnis kommen durch einen selbst vorzunehmenden Schriftvergleich gemäß § 441 ZPO; eine Hinzuziehung eines graphologischen Sachverständigen war entbehrlich (LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12, Rn. 31 m.w.N., juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2014 - 15 Sa 1552/13

    Günstigkeitsvergleich - Kündigungsfrist - Kündigungstermin

    Der Gegner eines Beweisführers kann die Echtheit einer Urkunde grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten, wenn er an ihrer Errichtung nicht mitgewirkt hat (BGH 16.11.2012 - V ZR 179/11 - MDR 2013, 486 Rn. 16; LAG Düsseldorf 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12 - juris Rn. 30).
  • LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14

    Einheitliche Entscheidung über mehrere anhängige Verfahren zur Anfechtung von

    Diese kann das Gericht selbst ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen durchführen, wenn es dies nach pflichtgemäßem Ermessen nicht für erforderlich hält (vgl. LAG Düsseldorf vom 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12 - Juris).
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